Ihre Aufgabe, als Unternehmer für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb Sorge zu tragen, stellt eine hohe Anforderung und Verantwortung dar.

Leistungen

  • Brandschutzkonzepte
  • Grundlagenermittlung
  • Brandschutzpläne aller Art
  • Brandschutzordnungen
  • Alphanumerische Erfassung der Brandschutzeinrichtungen
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzeinweisungen
  • Alarmierungslisten / Evakuierungsplanung

Sicherheit am Arbeitsplatz

Mit der Erstellung von Brandschutzplänen demonstrieren Sie hohes Sicherheitsbewusstsein gegenüber Ihren Mitarbeitern und Besuchern Ihres Hauses.

Unter Einhaltung der einschlägigen Normen bei der Ausführung notwendiger Brandschutzpläne ermöglichen Sie im Ernstfall schnelle und gefahrlose Rettung.

Dabei ist die Grundlagenermittlung von entscheidender Bedeutung – aktuelle Grundrisse, Erfassung von brandschutztechnischen Einrichtungen und Gefahrenstoffen, Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr sowie die Verwertung der gesammelten Informationen in einheitlichen, für alle Beteiligten gut verständlichen Plänen.

Wir begleiten Sie in allen Fragen zum Thema Brandschutz, von der Konzeption über die Erfassung notwendiger Informationen bis hin zur DIN-gerechten Planerstellung.

Brandschutzbeauftragte

Die Brandgefahr ist für alle Unternehmen, Kommunen, Institutionen und Pflegeeinrichtungen eine ernstzunehmende Bedrohung.

Neben der Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen spielen auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Aus einer Statistik des internationalen Versicherers Factory Mutual Insurance Company ist ersichtlich, dass ein Großteil der Unternehmen nach einem Großbrandereignis den Betrieb nicht wieder aufnehmen können oder innerhalb kurzer Zeit in Konkurs gehen. Lediglich 20 % der Betriebe erreichen wieder eine vollständige Funktionsfähigkeit.

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigter Mitarbeiter, die Verantwortung für die Erfüllung der den Brandschutz betreffenden Aufgaben obliegt dem Betreiber.

Diese Aufgaben können an einen Brandschutzbeauftragten übertragen werden. Für bestimmte Unternehmen ist diese Beauftragung Pflicht. Rechtsgrundlage für die Einsetzung und Benennung des Brandschutzbeauftragten sind insbesondere die verschiedenen Sonderbauvorschriften und das Arbeitsschutzgesetz.

arcdata stellt für Sie einen Brandschutzbeauftragten gemäß der Richtlinien des vfdb (12/09-01) und der CFPA – Europa zur Entlastung ihres Unternehmens innerhalb der Sicherheitsorganisation.

Wir erarbeiten für Sie organisatorische Brandschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten und der Betriebssicherheitsverordnung.

Zur Unterstützung des betriebsinternen Brandschutzbeauftragten übernimmt arcdata auch Teilbereiche aus diesem Aufgabenfeld, wie z.B. die Schulung der Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall, Hinweisung auf Brandgefahren und Erstellen eines Prüfbuches für gesetzlich wiederkehrende Prüfungen von Brandschutzeinrichtungen.